Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Mietgegenstand
Es wird im Lagergebäude des Vermieters ein Lagerraum vermietet.

§2 Mietzweck
Die Anmietung dient als Lager. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ausschließlichzu diesem Zweck zu nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache nur so zu nutzen, dass hieraus keine Umweltschäden und keine Gefahren für Rechtsgüter des Vermieters der Dritte entstehen können. Es ist nicht gestattet, feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, Wasser gefährdende oder übel riechende Stoffe zu lagern. Ein Lagerverbot gilt weiterhin für Güter, die verderblich, erfaulen oder Ungeziefer anlocken können, sowie für lebende Tiere und Pflanzen.Die – auch vorübergehende – Nutzung der Mietsache zum Aufenthalt von Personen ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Mietsache bei Übernahme zu kontrollieren und Schäden oder Verunreinigungen dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet bei Mietvertragsende das Abteil im selben gereinigten und besenreinen Zustand, wie es übernommen wurde, zurückzugeben. Die Verwendung von Reinigungsmitteln zur Behebung von Verschmutzungen hat der Mietervorab mit dem Vermieter abzustimmen.

§3 Mietzeit und Kündigung
1. Die Mietdauer beträgt mindestens vier Wochen und ist darüber hinaus frei wählbar. Der Mietvertrag ist täglich kündbar mit einer Frist von sieben Tagen. Erfolgt eine Kündigung während einer Mietwoche, so beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem Ablauf dieser Mietwoche. Die Kündigung bedarf der Schriftform per E-Mail oder postalisch. 2. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit fort,so gilt das Mietverhältnis als verlängert. §545 BGB, findet Anwendung. Kommt der Mieter mit der Zahlung von 2 Monatsmieten oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug, so steht dem Vermieter das Recht der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses zu. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt,sein Vermieterpfand-recht geltend zu machen und hierfür die Mietfläche zubetreten, die eingebrachten oder vorübergehend eingebrachten Sachen des Mieters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. In der Ausübung des Vermieterpfandrechts hat der Vermieter das Recht, dem Mieter den Zutritt zum Gelände und dem Abteil zu verweigern und ein eigenes Zusatzschloss am Lagerraum zu befestigen. Diese Maßnahmen gelten unabhängig davon, ob der Vermieter den Mietvertrag gekündigt/aufgelöst hat oder nicht. Der Vermieter hat dem Mieter zuvor die Verkaufsabsicht unter Bezifferung des Geldbetrages wegen dessen der Verkauf stattfinden soll, anzukündigen. Nach Ablauf eines Monats, ohnedass die Forderung vollständig erfüllt wurde, darf der Vermieter den Verkauf durchführen. Die Erlöse, die über die Forderung des Mieters erzielt werden, sind dem Mieter auszuzahlen.

§4 Miete und Kaution
1. Der Mieter zahlt dem Vermieter für jeweils vier Kalenderwochen im Voraus auf das angegebene Bankkonto des Vermieters. Die erste Mietzahlung ist bei Mietbeginn fällig und umfasst die erste Abrechnungsperiode. 2. Der Mieter ist verpflichtet, bei Unterzeichnung des Mietvertrages 1 Monatsmiete unverzinsliche als Kaution auf das angegebene Bankkonto des Vermieters zu leisten. Eine vorzeitige Auszahlung vor Beendigung des Mietverhältnisses kann nicht verlangt werden. Diese Kaution wird vom Vermieter spätestens 21 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Zinsen zurückerstattet, jedoch reduziert um jenen Betrag der notwendig ist, um: a) den Lagerraum zu reinigen, wenn der Mieter seiner Pflicht gemäß §2 nicht nachkommt. b) Schäden zu beheben, die durch den Mieter oder durch eine vom Mieter legitimierte Person am Lagerraum oder an anderen auf dem Gelän-de befindlichen Einrichtungen verursacht wurden. c) Mietrückstände, Mahnkosten, Verzugskosten und/oder Verwertungs-/ Vernichtungskosten evtl. vom Mieter zurückgelassener Gegenstände zu bezahlen. 3. Soweit der Mieter den Mietzins nicht bezahlt, kommt der Mieter in Verzug. Im Verzugsfalle kann der Vermieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) in Rechnung stellen. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr für internen Aufwand (z.B. Verfassung von Schreiben, interne Kommunikation) in Höhe von € 5,95 fällig, wenn eine Zahlung mehr als 7 Tage fällig ist. Darüber hinaus hat der Mieter die anfallenden Eintreibungskosten, z.B. Inkassobürosowie Anwaltskosten zu tragen.

§5 Haftung
1. Schadensersatzansprüche des Mieters, gleich welcher Art, sind beschränkt auf Fälle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorherseh-baren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 3. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung der Mietsache und des Lagergebäudes sowie sämtlicher zum Lagergebäude gehörenden Anlagen und Einrichtungen, die der Mieter, seine Angehörigen, seine Mitarbeiter, seine Untermieter oder sonstige Personen verursachen, die auf seine Veranlassung mitder Mietsache oder dem Lagergebäude in Berührung kommen. 4. Störungen des Mietgebrauchs durch andere Mieter oder sonstige Dritte (z.B. durch Verkehrsumleitungen, Ausgrabungen, Straßensperrungen, Geräusch- oder Geruchs- oder Staubbelästigungen oder ähnlichem) begründen unabhängig vom Ausmaß keinen Fehler der Mietsache, soweit sie nicht vom Vermieter auf Grund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu vertreten sind. Der Vermieter wird sich jedoch bemühen, auf die Beseitigung ihm bekannter Störungen hinzuwirken.

§6 Ansprüche bei Beendigung des Mietver-hältnisses
1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache in dem Zustand(besenrein und fleckenfrei) zurückzugeben. Der Mieter hat insbesondere alleeingebrachten Sachen zu entfernen und etwaige notwendige Schönheitsreparaturen sowie Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen, soweit es sich um Schäden innerhalb der Mieträume, die aus dem Risikobereich des Mieters stammen, handelt. 2. Sofern der Mieter bei Beendigung des Miet-verhältnisses oder auf sonstige Weise die Mietsache ganz oder teilweise nicht räumt, ist der Vermieter berechtigt den Mieter zur vollständigen Räumung eine Frist von 4 Wochen, unter Hinweis auf die Folgen des fruchtlosen Fristablaufs, zu setzen (1. Aufforderung). Danach kann der Vermieter die zurückgelassenen Sachen auf Kosten und Risiko des Mieters anderweitig Einlagern lassen. Kommt der Mieter nach Ablauf der ersten Aufforderung und danach nochmals erklärter Aufforderung des Vermieters zur Abholung der Sachen unter einer Fristsetzung von mindestens 3 Monaten und Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs (2. Aufforderung) nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die zurückge-lassenen Sachen auf Kosten des Mieters zu entsorgen.

§7 Versicherungsschutz
1. Der Vermieter hat für die Lagerhalle eine Warenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungssumme beträgt € 1000,00 je Box. 2. Der §5 Haftung findet entsprechende Anwendung auf den §7 Versicherungsschutz.

§8 Gerichtsstand, Schriftform, Erfüllungsort und Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam seinoder werden, so soll der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt bleiben. Vielmehr soll an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame treten, die dem ursprünglichen Partei willen in wirtschaftlicher Hinsicht weitestgehend entspricht. Dasselbe soll gelten, wenn eine regelungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Auf die Einhaltung dieser Formvorschriften kann mündlich und stillschweigend nicht verzichtet werden. Erfüllungsort ist der Ort des Geschäfts- bzw. Wohnsitzes des Vermieters, in jedem Fall aber der Ort des Mietobjektes. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das für diesen Erfüllungsort zuständige Gericht oder nach Wahl des Vermieters das Gericht des Bezirkes ist, in welchem das Grundstück liegt.

§9 Temperatur im Mietgegenstand
Die Temperatur im Mietgegenstand ist stets über 0° C. Eine Kühlung findet nicht statt.

§10 Hausordnung
1. Im gesamten Lagergebäude herrscht aus Sicherheitsgründen Rauchverbot In der Mietsache, dem Lagergebäude sowie auf dem gesamten Grundstückdürfen Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Container, Anlagenteile oder sonstige Gegenstände nicht gereinigt, gewaschen, gewartet oder mit Betriebsstoffen versorgt werden. Wasser gefährdende Stoffe oder Stoffe oder Gegenstände, die mit Wasser gefährdenden Stoffen verunreinigt oder behaftetet sind, dürfen nicht gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden; eingeschlossen ist auch das kurzzeitige Abstellen, Ablegen, Aufbewahren oder Zwi-schenlagern solcher Stoffe oder Gegenstände. Die Öffnungszeiten können mit einer Frist von 4 Wochen, Bekanntmachung durch Aushang im Eingang, jederzeit geändert werden. 2. Ein- oder auszulagernde Gegenstände dürfen nur getragen werden oder mit den vom Vermie-ter zur Verfügung gestellten Transporthilfen transportiert werden. Die zur Verfügung gestell-ten Transportmittel sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch an den vorgesehenen Platz zurückzustellen. 3. Anfallendes Verpackungsmaterial ist durch den Mieter zu entsorgen.

§11 Anschrift des Mieters
Sollte sich die Anschrift des Mieters verändern, so ist dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Vertragsunterzeichnung wird die Adresse des Personalausweis zu Grunde gelegt.


Unternehmen

Lagerraum-Oldenburg bietet sowohl für Privat als auch für Gewerbe maßgeschneiderte Lagerlösungen. Auch Büroflächen und Stellplätze können Sie bei uns zu attraktiven Konditionen mieten.

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Neben der Vermietung von Lagerboxen bieten wir Geschäftskunden individuelle Lagerflächen im Gewerbegebiet Tweelbäke. Sprechen Sie uns auch gerne bzgl. interessanter Einzelhandels- und Praxisflächen an.

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Die Lagerboxen sind 24h am Tag zugänglich. Somit wird Ihnen maximale Flexibilität geboten.

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